Vorgeschlagener Art. 2 Abs. 3 GG
Jeder hat das Recht auf körperliche, geistige und seelische Gesundheit. Sie auch durch Aufklärung, Vorbeugung und Krankheitsvermeidung zu schützen und zu erhalten, ist Aufgabe jeder staatlichen Gewalt.
Jetzt Petition mitzeichnen →Petition 195664 · Eingereicht am 26. Februar 2026
Unser Grundgesetz schützt das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Aber ein ausdrückliches Recht auf Gesundheit — auf Vorbeugung, Aufklärung und den Erhalt von Gesundheit — fehlt bis heute. Das wollen wir ändern.
Jeder hat das Recht auf körperliche, geistige und seelische Gesundheit. Sie auch durch Aufklärung, Vorbeugung und Krankheitsvermeidung zu schützen und zu erhalten, ist Aufgabe jeder staatlichen Gewalt.
Nicht übertragbare Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Leiden, Diabetes Typ 2, Krebs und psychische Erkrankungen sind die häufigsten Todesursachen in Deutschland. Die Krankheitslast wächst, die volkswirtschaftlichen Kosten steigen.
Deutschland gibt nur einen Bruchteil seiner Gesundheitsausgaben für Vorbeugung aus. Das System reagiert, statt vorzusorgen. Prävention braucht eine stärkere Grundlage als den guten Willen einzelner Regierungen.
Art. 2 Abs. 2 GG schützt Leben und körperliche Unversehrtheit — aber ein explizites Recht auf Gesundheit und deren Erhaltung existiert nicht. Es fehlt eine verbindliche Leitlinie für das gesamte Gesundheitswesen.
Andere europäische Verfassungen und die EU-Grundrechtecharta erkennen Gesundheit längst als eigenständiges Schutzgut an. Deutschland hat hier Nachholbedarf.
Am 26. Februar 2026 wurde diese Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Sie fordert die Ergänzung des Grundgesetzes um ein ausdrückliches Recht auf Gesundheit.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Grundgesetz durch Einfügung eines neuen Art. 2 Abs. 3 GG wie folgt zu ergänzen:
Deutschland steht vor einer strukturellen Gesundheitskrise. Nicht übertragbare und lebensstilbedingte Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Leiden, Diabetes Typ 2, Krebs oder psychische Erkrankungen verursachen hohe Sterblichkeit, wachsende Krankheitslast und erhebliche volkswirtschaftliche Schäden. Gleichzeitig steigen die Gesundheitsausgaben kontinuierlich, während Prävention im Verhältnis nur einen geringen Anteil der Mittel erhält. Das System reagiert überwiegend kurativ statt präventiv.
Das Grundgesetz garantiert in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Ein ausdrücklich formuliertes Grundrecht auf Gesundheit enthält es jedoch nicht. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt keine klare, umfassende Leitlinie für das Gesundheitswesen; vielmehr ist der Gesetzgeber selbst gefordert, normative Klarheit zu schaffen.
Ein aktuelles verfassungsrechtliches Gutachten zeigt, dass eine sektorenübergreifende, verbindliche Leitentscheidung im Grundgesetz fehlt und das Gesundheitsrecht daher von Einzelregelungen und Reformzyklen geprägt ist. Ein ausdrücklich formuliertes Grundrecht hätte das stärkste Gewicht zur Durchsetzung des Gemeinwohlbelangs Gesundheit.
Mit der vorgeschlagenen Ergänzung würde:
Internationale und europäische Rechtsentwicklungen zeigen, dass Gesundheit zunehmend als eigenständiges Schutzgut verfassungsrechtlich anerkannt wird, etwa durch gesundheitsbezogene Grundrechte in der EU-Grundrechtecharta.
Gesundheit ist Voraussetzung für Freiheit, Würde und gesellschaftliche Teilhabe. Ohne den Schutz von Leben und Gesunderhaltung ist die Wahrnehmung anderer Grundrechte faktisch ausgeschlossen. Angesichts veränderter gesellschaftlicher Realitäten, demografischer Entwicklungen und wachsender Präventionsbedarfe braucht der Schutz und die Förderung von Gesundheit daher eine ausdrückliche, klar formulierte verfassungsrechtliche Verankerung.
Die Einfügung eines neuen Art. 2 Abs. 3 GG schafft eine verbindliche Orientierung für Gesetzgebung und staatliches Handeln. Sie stärkt Prävention, fördert gesundheitliche Chancengleichheit und verleiht dem Schutz und der Förderung der Gesundheit den verfassungsrechtlichen Rang, der ihrer Bedeutung entspricht.
Persönlichkeiten aus Medizin, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft stehen hinter der Forderung nach einem Grundrecht auf Gesundheit.
„Statement, warum Gesundheit ins Grundgesetz gehört."
„Statement, warum Gesundheit ins Grundgesetz gehört."
„Statement, warum Gesundheit ins Grundgesetz gehört."
„Statement, warum Gesundheit ins Grundgesetz gehört."
„Statement, warum Gesundheit ins Grundgesetz gehört."
„Statement, warum Gesundheit ins Grundgesetz gehört."
Unternehmen, Verbände und Organisationen, die sich für ein Grundrecht auf Gesundheit stark machen.
Die Petition basiert auf einem umfassenden Positionspapier sowie einem verfassungsrechtlichen Gutachten, die im Rahmen der Initiative „Prävolution" erarbeitet wurden. Beide Dokumente analysieren die bestehende Rechtslage, internationale Vergleiche und die Notwendigkeit einer verfassungsrechtlichen Verankerung von Gesundheit.
Positionspapier & Gutachten einsehen →